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Geschrieben von EarlyBird am 03.06.2016, 18:26 Uhr

Johanna das stimmt doch nicht.

Mich nervt das langsam gewaltig. Wenn ich nicht gerade in Elternzeit wäre, würde ich mir sogar die Mühe machen, unsere KiTa Bestimmungen abzutippen.
Diese Schulungen gibt es auch bei auch in NRW, die Finanzierungsfrage steht bei euch wohl noch aus.
Dennoch bist du befugt, im Notfall zu helfen.!

Auszug (Diabetes Ratgeber):

Lehrer sind gegen Fehler bei der Behandlung versichert

Grundsätzlich können sich Erzieher und Lehrer darauf berufen, dass sie keine Medikamente verabreichen dürfen. Selbst wenn es sich nur darum dreht, Insulin per Knopfdruck von einer Pumpe abzurufen. Wer sich den Kindern zuliebe trotzdem dazu entschließt und die Details schriftlich mit den Eltern vereinbart, ist über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für den Fall eines Fehlers versichert und von der Haftung befreit, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Gesetzlich verpflichtet sind Lehrer und Erzieher nur, im Notfall, etwa bei einer Unterzuckerung, zu helfen. "Damit sie wissen, was sie tun müssen, brauchen sie aber eine Schulung", sagt Dia­betologe Kapellen. "Auch die, die sich sonst nicht mit dem Diabetes befassen wollen."

Die meisten Kinderdiabeteszentren bieten Eltern an, bei Bedarf Mitarbeiter zu schicken, die Erzieher oder Lehrer über Dia­betes aufklären und ihnen beibringen, was für die Betreuung wichtig ist: etwa wie man eine Unterzuckerung erkennt oder den Blutzucker misst. Dinge also, die keine medizinische Vorbildung erfordern. Wobei in vielen Bundesländern nicht geregelt ist, wer die Kos­ten für diese Schulungen übernimmt. Die Krankenkassen jedenfalls nicht. In Baden-Württemberg ist das Kultusministerium zuständig, in Thüringen nach einer Bürgerpetition das staatliche Institut für Lehrerfortbildung, in Nordrhein-Westfalen bleibt das Ergebnis einer ähnlichen Petition abzuwarten.

 
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