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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 02.06.2016, 18:47 Uhr

Aber die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich doch auch andersherum

Wenn das tatsächlich nur zwei bis drei Mal pro Saison vorkommt, dann kannst Du doch die wenigen Male auch hinfahren und das Kind abholen - wie Du es auch tätest, wenn das Kind mit MDV auf den Schulboden kübelt (das tat mein Kind eine Zeitlang fast wöchentlich).

Und in ein bis zwei Jahren kann das Kind das selber, dann hat sich das Thema eh erledigt.

Ich bin keine Lehrerin, aber ich tu mich schon bei meinen eigenen Kindern schwer mit Augentropfen und ich bin totfroh, daß sie sowas fast nie benötigt haben. KindGroß sollte mal welche nehmen, das war GsD im Urlaub und ich habe den Job an meinen Vater delegiert, der hat ein Händchen für sowas. Als wir Kinder waren, war der auch schon für jede Form der "Verarztung" zuständig, weil meine Mutter das nicht gerne tat. Niemalsnicht würde ich einem fremden Kind Augentropfen geben. Und ich finde, jeder Lehrer sollte das Recht haben, dies zu verweigern - und einen Dienstgeber haben, der sich im Verweigerungsfall hinter ihn stellt. Das ist nun mal nicht sein Job - feddich.

 
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