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Geschrieben von Johanna3 am 03.06.2016, 9:56 Uhr

Schule/Hort Medikamentengabe

Der Träger könnte dichtmachen, wenn ein Kind nach Verabreichung von Augentropfen einen Schaden am Auge erleidet oder gar erblindet. Zum Glück kommen solche Reaktionen selten vor - aber sie kommen vor.
Wenn eine Erzieherin bei einer Herzdruckmassage dem Betroffenen die Rippen bricht erwarten sie keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Passiert aber etwas wenn sie in irgendeiner Form Medikamente verabreicht, schon.

Die Botschaft an das Kind sehe ich als eine andere, nämlich:" Du bist auch für dich selbst verantwortlich, nicht nur die anderen!"

 
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