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Geschrieben von EarlyBird am 04.06.2016, 13:30 Uhr

Johanna das stimmt doch nicht.

Möglich das es Unterschiede auf Länderebene gibt und es ist ja auch richtig, das man generell keine Medikamente geben darf. Bei verbeamteten Lehrkräfte gelten wohl andere Regelungen wie ich gelesen habe.
Was ist das bei dir für ein Vertrag? Von der jeweiligen Schule.?

Wenn ja, dann ist das doch das selbe Prinzip wie in vielen Kitas - der Träger verbietet es.
Die Personensorge bzgl. einer Medikamentengabe wird von der jeweiligen Schule abgelehnt.

Wenn nicht dann verstehe ich das nicht, denn es gelten hier normalerweise die selben Richtlinien bei nicht verbeamteten Lehrkräften wie bei Erziehern.
Augentropfen dürfte ich selbstverständlich auch nie und nimmer in einer KiTa verabreichen.

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Schau mal:

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-091.pdf

Das ist die Stellungnahme der Deutschen Unfallversicherung für Lehrkräfte.

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Es geht mir um die dringende Notwendigkeit bei schweren chronischen Erkrankungen oder Ausnahmen wie bspw den Fieberkrampf.
Denn in solchen Fällen ist es erlaubt (insofern der Träger dazu bereit ist, eine medizinische Indikation und Anweisung von Seiten des Arztes + Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt ) , denn die Personensorge hinsichtlich der Medikamentengabe kann auf die Schule oder die entsprechende Lehrkraft grundsätzlich übertragen werden.


Ich bin keine Lehrkraft sondern Erzieherin, mein Vater war jedoch rund 40 Jahre Gymnasiallehrer.

Es ging mir nur darum, das hier im Thread behauptet wurde, dass es grundsätzlich so ist und dass es vom Berufsstand abhängig ist.

Und das ist nunmal falsch.

Lg

 
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