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Geschrieben von Lauch1 am 02.06.2016, 19:54 Uhr

Das mit der rechtlichen Absicherung

Sollte es aber. Keine Ahnung, wie es in D ist, in Ö muss ich zu Schulbeginn, auch im Kindergarten des Kleinen, immer unterschreiben (oder verweigern), ob die Kinder im Falle eines radioaktiven Unfalls Kaliumjodidtabletten bekommen dürfen. Da geht das offensichtlich rechtlich in Ordnung, beim Pflaster und Octenisept nicht.

 
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