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Geschrieben von IngeA am 02.06.2016, 21:20 Uhr

Schule/Hort Medikamentengabe

Die Verordnung ist den Ärzten vorbehalten, sie können die Verabreichung (übrigens auch invasive Maßnahmen) jedoch an andere geeignete Person übertragen (tragen jedoch weiterhin dafür die Verantwortung).
Eine geeignete Person braucht für die Verabreichung von Nasenspray oder Augentropfen natürlich weniger Ausbildung als für einen intravenösen Zugang oder eine Intubation.
Wenn der Arzt den Lehrer also schriftlich anordnet das Medikament zu verabreichen ist der Lehrer aus dem Schneider. Die Verantwortung liegt beim Arzt, weil der Lehrer Mögliche Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen etc. nicht einschätzen kann. Er kann zwar sagen: "ich traue mir das nicht zu", es kann aber niemand sagen: "Sie wussten doch, dass sie das nicht können". Nee, woher sollte er wissen dass es besondere Gefahren gibt/ geben kann. Wenn ein Arzt ihm, ohne sich vorher von seiner Eignung zu überzeugen, anordnet das Medikament zu verabreichen, kann der Lehrer davon ausgehen, dass es nichts zu beachten gibt.

LG Inge

 
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