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Geschrieben von Benedikte am 19.08.2017, 7:41 Uhr

Nein, Kevome irrt sich NICHT!

doch, genau das meine ich.

Neuregelung der Optionsregelung- eben der Wegfall des Zwangs, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

dh, die hier geborenen Kinder türkischer Eltern haben nun dauerhaft zwei Staatsbürgerschaften und das sind wohl die ab 1990 geborenen ( bei bestimmten Voraussetzungen)

 
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