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Geschrieben von Benedikte am 18.08.2017, 23:07 Uhr

Nein, Kevome irrt sich NICHT!

aber auch hier geht es doch um die Optionspflicht??

die ist neu geregelt- steht am Ende des ersten abschnitts. Und Optionspflicht bedeutet nicht den Erhalt einer weiteren StaBü, sondern den Beibehalt-oder?

was verstehst Du unter Optionspflicht?

 
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