Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 18.08.2017, 23:30 Uhr

Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Ich meine, die Optionspflicht wurde 2014 abgeschafft. Seit 2000 erhielten auch Kinder, deren Eltern beide allein türkische Staatsbürger sind, nebem der türkischen auch "automatisch" die deutsche Staatsbürgerschaft, soferm die Eltern mindestens seit 8 Jahren und mit unbegrenztem Aufwnthaltsstatus in D leben. Spätestens mit 23 Jahren mussten sie sich aber für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden (=Optionspflicht). "Optionspflicht" heißt imho also sozusagen Wegfall einer der beiden Staatsbürgerschaften. Wer sicj für die deutsche Staatsbürgerscjaft wntschied musste also die türkische korrelterweise abgeben. ,it Wegfall der Optionspflicht konnten sie beide Staatsbürgerschaften behalten.

Oder verstehe och gerade nicht, u, was es Eucn geht?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.