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Geschrieben von Lauch1 am 18.08.2017, 22:09 Uhr

Nein, Kevome irrt sich NICHT!

Seit 2000 Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, per Geburtsrecht.
Seit 2014 auch für Kinder ausländischer Eltern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben.
Oder?

 
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