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Geschrieben von kevome* am 18.08.2017, 22:15 Uhr

Erdogan und seine Wahlempfehlung

Eben genau das habe ich geschrieben. Bis 2014 konnten nur Kinder/Jugendliche die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dann musste mit 21 eine Entscheidung getroffen werden.

2014 wurde die Optionspflicht abgeschafft.

Von daher haben in D geborenen Ausländer, die vor 2014 21 wurden keine doppelte Staatsbürgerschaft. Einzige Ausnahme sind Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

 
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