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Geschrieben von kevome* am 18.08.2017, 22:19 Uhr

Kevome irrt

Türkei ist aber nicht EU und da ist sogar bis heute die doppelte Staatbürgerschaft, sofern sie nicht durch Geburt erworben wird, in der Regel nicht möglich

Innerhalb der EU muss die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden. Das gilt aber nicht für Staatbürgerschaften außerhalb der EU

 
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