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von Meyla  am 15.11.2019, 8:44 Uhr

Impfpflicht / Betreuungsanspruch / Schulpflicht

Einzelimpfstoffe existieren durchaus. Sie wurden derzeit aus finanziellen Gründen allerdings nicht zur Verfügung gestellt.

Da es lediglich die Pflicht für EINE Impfung gibt, wird es diesen einzelnen Stoff früher oder später wieder für ehemalige Impfumgeher geben müssen. Eventuelle Klagen hätten hier schließlich Bestand und führen nur zu Präzedenzfällen und da hoffe ich inständig, dass der Staat nicht so dumm ist, es darauf ankommen zu lassen.


Es wird garantiert ein paar Dickköpfe geben, die lieber Beugehaft antreten als eine Impfung hin zu nehmen. Bußgelder werden nicht ewig gezahlt werden können und da wird so etwas garantiert nicht ausbleiben.

Die Kinder werden sie in die Schule schicken. Die dürfen diesen Umstand nicht ausbaden müssen mMn! Es werden deutlich weniger ungeimpft herum flitzen als zuvor und die 2 oder 3, wird die Gruppe verkraften müssen bis auch diese Pflicht vollends akzeptiert wird.

 
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