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Geschrieben von Anna3Mama am 15.11.2019, 8:30 Uhr

Impfpflicht / Betreuungsanspruch / Schulpflicht

Du vergisst, dass die Impfpflicht jetzt genauso eine "staatlich auferlegte Pflicht" ist wie die Schulpflicht. Also nicht unter dem Deckmäntelchen sondern auf Augenhöhe.
Wenn gegen die eine Pflicht verstoßen wird, wird es ein Bußgeld geben, genauso wie bei der Schulpflicht. Oder der Anschnallpflicht (Meine Mutter erzählt manchmal was für ein Aufstand die Anschnallpflicht damals war. Freiheitsberaubung, Risiken bei einem Unfall durch den Gurt ....u.v.m)

Bestimmt wird es einige geben, die ihr "Recht auf körperliche Unversehrtheit" bis in die letzte Instanz durchboxen wollen, die lieber hohe Bußgelder bezahlen, anstatt einen Pieks in Kauf zu nehmen...

Aber das Groß der Menschen, die einfach vergessen, die 2. Impfung nachzuholen oder die, die eher eine "intuitive Skepsis" haben, weil sie irgendwo mal irgendwas aufgeschnappt haben - sich also keine Gedanken machen sondern einfach mal dagegen sind oder auch nur zu bequem zum Arzt zu gehen, diese Menschen bzw deren Kinder werden nun geimpft. Und das sollte der Großteil sein. Und die lassen auch den 3- oder 4- fach-Stoff impfen. Weil wenn schon Schutz, dann richtig.


Allerdings bin ich gespannt, ob es nicht schnell zu Lieferengpässen kommt , denn wenn nun auch alle Mitarbeiter von Krankenhäusern und Kindertageseinrichtungen usw. Masernimpfungen vorlegen müssen und sich ggf noch nachimpfen müssen.... ich bin sicher, dass hier die rechte Hand mal wieder nicht weiß, was die linke tut und die Impfpflicht schon aufgrund Impfstoffmangels in der anvisierten Zeit nicht umgesetzt werden kann.

 
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