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Geschrieben von Silke11 am 22.10.2015, 13:24 Uhr

Da gibt es aber auch andere Meinungen...

du kannst ja mal in eine Universitätsbibliothek gehen und nachlesen, Fundstelle ist Maunz/Dürig/Randelzhofer GG Art. 16a Rn. 129-131

Es wurde aber auch schon in der Presse (FAZ) darauf hingewiesen, dass es diese verfassungsimmanente Schranke gibt. Warum Merkel das nicht zur Kenntnis nimmt oder nehmen will, wirft möglicherweise andere Fragen auf.

 
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