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Geschrieben von Silke11 am 22.10.2015, 13:26 Uhr

Außerdem: ultra posse neom obligatur

Außerdem gibt es noch den zwar eigentlich zivilrechtlichen Grundsatz "ultra posse nemo obligatur", der aber teilweise auch im öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) Anwendung findet.

 
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