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von Leena  am 25.07.2016, 18:36 Uhr

Bitte...

Ich meine in dem Zusammenhang nur, dass "polizeibekannt" auch im Kontext von Drogen- oder Gewaltdelikten NICHT automatisch bedeutet, dass man ein Straftäter ist. Wenn gegen jemanden ermittelt wurde, das aber nicht mit einer Verurteilung endete... verdammt noch mal, natürlich kann man sich seinen Teil denken, aber wir leben nun mal (Gott sei Dank!!!) in einem Rechtsstaat, und wenn ich jemandem etwas nicht nachweisen kann... tja.

Von einem "ganz netten Kerl" habe ich nichts gesagt - ich kannte ihn nicht!

 
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