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Geschrieben von Moneypenny77* am 30.11.2005, 8:42 Uhr

Behinderten- vs. Mutter-Kind-Parkplätze

Das Parken auf Behinderten-Parkplätzen ist strafbar, auf Mutter-Kind-Parkplätzen parkt man(n) aus purer Nettigkeit nicht.

Ich hätte auch kein Problem damit, wenn die Mutter-Kind-Parkplätze nicht direkt vor der Eingangstür wären, dann wären sie nämlich gar nicht so attraktiv. Lieber in der hintersten Ecke und dort direkt ein Einkaufswagen-Box, das macht sie unattraktiv.

Mir geht es nämlich gar nicht darum, daß ich nicht laufen will, sondern daß ich die Tür weit genug aufmachen können muß, um den BabySafe rauszufrickeln.

Das warf mir nämlich kürzlich auch eine "nette Dame" vor, als sie gerade ausstieg und ich mit meinem Sohn vorbeikam (mit dicker Winterjacke sieht man ja nicht gleich, ob jemand dick oder "einfach nur" schwanger ist): "Dann lauf' halt ein paar Schritte, kannst es vertragen!".

 
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