Geschrieben von Ebba am 30.06.2010, 7:59 Uhr |
Taschengeldfrage
Der Taschengeldparagraph soll allerdings nicht das Kind vor unerwünschten Einmischungen der Eltern schützen, sondern dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit dahingehend geben, dass ein mit einem beschränkt geschäftsfähigen Kind abgeschlossene Vertrag u.U. auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam ist.
Grundsätzlich habe ich natürlich als Eltern das Recht darauf dem Kind gegenüber bestimmte Käufe zu untersagen, unabhängig davon, ob das Geld Eigentum des Kindes ist oder nicht. Immerhin sind die Eltern die Erziehungsberechtigten. Nur, dem Händler kann ich als Eltern die Sachen nicht zurückgeben, wenn sich der Kaufpreis in "Taschengeldhöhe" bewegt.
Wenn ich als Eltern der Meinung bin, mein Kind gibt zu viel Geld für zu viel Mist aus, dann kann ich natürlich auch das Taschengeld wieder kürzen. Es gibt keine Bestimmung, dass ein Kind Taschengeld bekommen muss und wie hoch es ausfallen muss. Insoweit gibt es allenfalls Empfehlungen.
Ich bin aber auch der Meinung, dass Kinder mit dem altersangemessenen Taschengeld eben lernen sollen mit Geld umzugehen und dazu gehört es selbstverständlich auch sich irgendeinen Blödsinn zu kaufen um im Anschluss festzustellen, dass man leider jeder Euro nur einmal ausgeben kann :-).
Häufig genug ist aber das, was in Erwachsenenaugen blödsinnig wirkt in Kinderaugen unglaublich wichtig und das Kind wird es niemals bereuen den Kauf getätigt zu haben, weil es eben genau das haben wollte. Dann ist es ja auch o.K.
Nicht immer sind Käufe anderer nachvollziehbar. Ich pack mir auch bei vielen Ausgaben an den Kopf, die Freunde, Bekannte oder Nachbarn tätigen :-). Die Prioritäten sind halt zum Glück höchst unterschiedlich.
- Taschengeldfrage - mimikatze 29.06.10, 22:52
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