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Geschrieben von Häckse am 10.05.2012, 18:07 Uhr

Nicht zahlen!!!

Meiner Meinung nach ist Dir da aber etwas zum Taschengeldparagraphen durcheinander geraten.

Abgesehen mal davon, dass Taschengeld meiner Meinung nach ja per Definition Geld zur freien Verwendung ist, finde ich ein Vorbringen, wonach es für alles verwendet werden darf außer für erhöhtes Beförderungsentgelt vollkommen unglaubwürdig. Außerdem ist das Kind ja gar nicht schwarz gefahren, also kommt es auf eine Zustimmung zum Schwarzfahren wohl kaum an.

Die 7 € sind auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt (das wären die 40 €, die ein Schwarzfahrer zahlen muss), sondern Gebühren für die Bearbeitung des Vorgangs "Kontrolle des Vorhandenseins eines Fahrscheines", der durch das Nicht-bei-sich-führen der Fahrkarte erschwert wurde. Mit der Erlaubnis, dass Kind die öffentlichen Verkehrsmittelt benutzen darf, haben Eltern auch den Geschäftsbedingungen zugestimmt.

Und was soll die AP ihrem Kind mit einer solchen Haltung - selbst wenn es rechtlich möglich wäre, einfach gar nicht zu zahlen - denn bitte vermitteln? Ob Du Deine Fahrkarte dabei hast oder nicht, ist egal? Du brauchst auf Deine Sachen nicht zu achten? Allgemeingültige Regeln gelten für andere Leute, aber nicht für Mamas Schnullerbacke??

 
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