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Geschrieben von Reni+Lena am 18.07.2011, 14:50 Uhr

nein, muss sie nicht:)

nein, muss sie nicht..ich hab mich vor einiger zeit auch mal erkundigt..direkt an unserer schule weil meine tochter eben jünger ist als ihre Klassenkameraden.

bei Filmen ab 12 lautet die vorgabe des Jugendschutzgesetzes, dass der Film für Kinder ab 6 gezeigt werden darf wenn ein Elternteil bzw ein Beauftragter dabei ist.
Für die Schulzeit geben die Eltern den Erziehungsauftrag und die Aufsichtspflicht an die jeweilige Schule bzw den jeweiligen Lehrer ab...automatisch.
Insofern gilt der Lehrer als "beauftragter" und das kind darf in seinem beisein den film sehen.
Anders bei filmen ab 16...da gibt es keinen "Ermessensspielraum".

Lg reni

 
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