Geschrieben von +emfut+ am 14.02.2011, 8:23 Uhr |
Nein, das hast Du falsch verstanden
Das heißt nur, daß der UMFANG dessen, wofür das TG gebraucht werden soll, geklärt worden sein muß. Also muß das Kind davon auch Schulsachen kaufen oder nicht, zum Beispiel. Oder Klamotten - und wenn ja, welche.
Natürlich DARF auch ein Kind, daß sich grundsätzlich keine Schulsachen vom TG kaufen braucht, sich ein Schulheft kaufen, wenn es denn mag. Aber dafür ist es nicht "vorgesehen".
Bei uns ist das nominell getrennt - es gibt Taschengeld und Kleidergeld. Das hat aber lediglich etwas mit den Beträgen zu tun und der Art der Berechnung. Ich kontrolliere nicht, ob Fumi vom Taschengeld auch T-Shirts kauft oder das Kleidergeld für einen Hamburger ausgibt, weil die Hose billiger war als gedacht.
Gruß,
Elisabeth.
- Was ist eigentlich Taschengeld? - phildrik 14.02.11, 7:17
- § 110 BGB, der sogenannte Taschengeldparagraf! - mozipan 14.02.11, 7:52
- Also - mozipan 14.02.11, 7:56
- Re: Was ist eigentlich Taschengeld? - Vio-1 14.02.11, 7:52
- Das eine schließt das andere aber aus! - mozipan 14.02.11, 7:59
- Ja, hab ich falsch ausgedrückt - Vio-1 14.02.11, 8:22
- Taschengeld darf man aber nicht sparen - Bengelengelmama 14.02.11, 22:31
- Nein, das hast Du falsch verstanden - +emfut+ 14.02.11, 8:23
- Ja, hab ich falsch ausgedrückt - Vio-1 14.02.11, 8:22
- Das eine schließt das andere aber aus! - mozipan 14.02.11, 7:59
- § 110 BGB, der sogenannte Taschengeldparagraf! - mozipan 14.02.11, 7:52
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