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Geschrieben von phildrik am 14.02.2011, 7:17 Uhr

Was ist eigentlich Taschengeld?

Hallo Ihr Lieben,
mein Sohn (5. Klasse) muß als Hausaufgabe eine Antwort auf diese Frage finden. Allerdings hat er entweder nicht richtig hingehört oder es gab keine näheren Angaben dazu. Mein Problem ist, soll beantwortet werden: Warum?, Woher?, Wofür? Oder soll erklärt werden woraus sich der Name ableitet. (Ich weiß, das Ihr auch nicht dabei wart) Eine Erklärung des Namens lässt sich trotz intensiver Nachtschicht nicht finden. Vielleicht hat jemand von Euch schonmal davon gehört und kann uns weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Anna

 
7 Antworten:

§ 110 BGB, der sogenannte Taschengeldparagraf!

Antwort von mozipan am 14.02.2011, 7:52 Uhr

Da stehts drin!

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html

Jetzt muss man das nur kindgerecht verfassen.

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Re: Was ist eigentlich Taschengeld?

Antwort von Vio-1 am 14.02.2011, 7:52 Uhr

Taschengeld ist das Geld was man zur freien Verfügung hat, an dem keine Bedingungen geknüpft sind.
Es ist ein immer gleicher Betrag, der in einem bestimmten zeitlichen Intervall ausbezahlt wird, üblicherweise von den Eltern, manchmal auch von Großeltern o.ä.
Der Betrag sollte dem Alter angemessen sein und es sollte geklärt sein, was damit gekauft werden soll: ob z.B. auch Schulsachen oder nur Heftchen und Süßes.
Taschengeld heißt so, weil man diesen Betrag zur Verfügung "in der Tasche " hat und eben nicht im Sparschwein oder auf dem Konto.
Sinn des Taschengeldes aus Kindersicht ist, dass man nicht für alles fragen muss und lernt mit Geld umzugehen.
Sinn des Taschengeldes aus Elternsicht ist, dass man nicht immer gefragt wird und das Kind lernt, mit Geld umzugehen :-)

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Also

Antwort von mozipan am 14.02.2011, 7:56 Uhr

Mittel (Taschengeld), ist Geld dass von den Eltern oder dritten (Oma, Opa, Tante etc.) dem Minderjährigen zur FREIEN Verfügung überlassen wird.

Einen Hunderter in die Hand drücken und als Eltern sagen: Davon kaufst du dir jetzt neue Schuhe!, das wäre kein Taschengeld!

Mit Taschengeld eingegangene Kaufverträge sind daher auch wirksam, auch wenn Kinder an sich noch nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfähig sind.

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Das eine schließt das andere aber aus!

Antwort von mozipan am 14.02.2011, 7:59 Uhr

"...es sollte geklärt sein, was damit gekauft werden soll: ob z.B. auch Schulsachen oder nur Heftchen und Süßes."

Dann ist das Geld aber nicht zur FREIEN Verfügung! Freie Verfügung heißt wirklich freie Verfügung. Wenn schon reglementiert wird, was davon gekauft oder nicht gekauft werden darf, dann ist es schon kein Taschengeld im eigentlichen Sinne mehr.

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Ja, hab ich falsch ausgedrückt

Antwort von Vio-1 am 14.02.2011, 8:22 Uhr

Ich meinte damit, es muß geklärt sein, ob damit sozusagen nur Kleinkram gekauft wird (was auch immer) oder eben auch Schulsachen oder Bücher.
Davon hängt ja der Betrag ab.

Wenn meine Tochter vom Taschengeld auch ihre Bücher kaufen soll, dann sind ja 5,- Euro im Monat zu wenig, (Beispiel!!!!!!!!!!!), denn dann müßte sie ja für ein Buch 2 Monate sparen....

So meinte ich das, die Süßigkeiten und Heftchen waren jetzt nur ein Beispiel von mir, was den Umfang darstellen sollte.

Bei uns ist es so, dass meine Tochter für ihr Taschengeld einfach alles kauft, was sie so haben will und aber davon keine Bücher, keine Schulsachen, keine Kleidung, usw. bezahlen muss.
Demnächst werden wir den Betrag aber erhöhen und die Bücher mit reinnehmen, in 2 Jahren wieder und dann die Schulsachen usw. So wird sie nach und nach lernen, mit größeren Beträgen umzugehen.

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Nein, das hast Du falsch verstanden

Antwort von +emfut+ am 14.02.2011, 8:23 Uhr

Das heißt nur, daß der UMFANG dessen, wofür das TG gebraucht werden soll, geklärt worden sein muß. Also muß das Kind davon auch Schulsachen kaufen oder nicht, zum Beispiel. Oder Klamotten - und wenn ja, welche.

Natürlich DARF auch ein Kind, daß sich grundsätzlich keine Schulsachen vom TG kaufen braucht, sich ein Schulheft kaufen, wenn es denn mag. Aber dafür ist es nicht "vorgesehen".

Bei uns ist das nominell getrennt - es gibt Taschengeld und Kleidergeld. Das hat aber lediglich etwas mit den Beträgen zu tun und der Art der Berechnung. Ich kontrolliere nicht, ob Fumi vom Taschengeld auch T-Shirts kauft oder das Kleidergeld für einen Hamburger ausgibt, weil die Hose billiger war als gedacht.

Gruß,
Elisabeth.

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Taschengeld darf man aber nicht sparen

Antwort von Bengelengelmama am 14.02.2011, 22:31 Uhr

um sich beispielsweise einen Fernseher zu kaufen - also rein rechtlich gesehen.- es sei denn, die Eltern geben ihre ausdrückliche Zustimmung dafür. Kinder dürfen nur im Rahmen des Taschengeldes kaufen - was natürlich schwer nachvollziehbar ist.

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