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Geschrieben von Mauki2007 am 06.01.2018, 13:46 Uhr

man kann das wohl aus zweierlei Sicht sehen .....

Stimmt, wobei es sicher auch noch auf viele Randbedingungen ankommt.

Aber bei dem hier genannten Beispiel der AP frage ich mich wirklich, was gewesen wäre, wenn die Feier nicht an einem Feiertag stattgefunden hätte. Ich vermute nämlich ganz stark, dass der Gastgeberin das "Nichtmögen" einfach vergessen hat (wenn es ihr egal gewesen wäre hätte sie nix gesagt und sonst bestimmt schon früher angerufen).

Ist aber absolut reinste Spekulation und im Zweifel für den Angeklagten.. :-) :-) :-)

LG Mauki

 
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