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Geschrieben von Mickie am 09.04.2013, 20:57 Uhr

in Deutschland: 18 Jahre

Dann machen wir es mal einfach: Sofern Skype korrekt zitiert wurde:

Dann dürfen Kinder bis 7 dort kein Konto einrichten da sie lt. § 104 BGB Geschäftsunfähig sind.

Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 dürften demnach ein Konto einrichten, da sie nach § 106 BGB beschränkt Geschäftsfähig sind. Der Vertrag wäre dann solange schwebend unwirksam, sofern nicht eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, bis der gesetzliche Vertreter auch nachträglich seine Genehmigung gibt.

Ob der Vertrag im Rhamen des "Taschengeldparagrapehen" §110 BGB Gültigkeit bekäme bliebe fraglich.

Ab 18 gelten die Jugendlichen dann als Voll Geschäftsfähig.

Gruss Mickie

 
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