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Geschrieben von Ebba am 09.04.2013, 9:20 Uhr

in Deutschland: 18 Jahre

nein, das stimmt so nicht. Auch ein noch nicht 18 jähriger kann Geschäfte wirksam abschließen, zB solche, die er "mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oderzur freien Verfügung von dem Vertreter oder it dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.(sog. Taschengeldparagraph - gilt aber natürlich auch für zB das Geld für den Bus oder die Stereoanlage, wenn die Eltern es dem Kind für diese Ausgabe überlassen.) Wenn eine Dienstleistung, wie zB Skype, kostenlos angeboten wird, dann gibt es IMHO kein gesetzliches Mindestalter.
Ich gebe zu, das kann man diskutieren. Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass die AGB von Skype im Punkt der Altersbegrenzungen völlig nichtsagend sind.

 
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