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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 29.11.2019, 11:26 Uhr

Hö?

Die Optionen B. und C. unterscheiden sich doch lediglich darin, daß bei B. die Lehrerin und Klasse ANWESEND ist und bei C. eben nicht. Aber in beiden Fällen soll das Opfer den Täter zur Rede stellen. Es geht um die Öffentlichkeit, nicht um das Gespräch an sich.

Und da würde jedes Kind, das ich kenne, die öffentliche Version bevorzugen. Ich auch, übrigens.

 
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