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Geschrieben von marie74 am 13.11.2012, 22:57 Uhr

Dyskalkulie? Bitte um Meinungen, Anregungen, Ratschläge

Hallo,

falls ihr in NRW wohnt, sieht es in puncto Nachteilsausgleich in der Schule nicht gut aus. Es gibt keine im Schulgesetz geregelten Bestimmungen, hier heißt es immer nur in Anlehnung an den Paragraphen zur LRS können ähnliche Fördermaßnahmen ergriffen werden u.ä. Bei den Abschlussprüfungen steht sogar ausdrücklich im Schulgesetz, dass auf Dyskalkulie keine Rücksicht genommen wird.

Wenn euch die Schule entgegenkommt, habt ihr daher -falls ihr in NRW wohnt- Glück.

Bei der Bezahlung eine Therapie kann euch eine Diagnose helfen.

Ggf. zahlt auf Antrag das zuständigen Jugendamt, insofern es anerkannt hat, dass nach § 35a (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche) aufgrund einer Rechenschwäche eine seelische Behinderung droht (Bundesgesetz: SGB VIII) und deshalb eine Therapie notwendig ist.

Nachdem, was du beschreibst, würde ich versuchen, deine Tochter testen zu lassen - ob privat als Selbstzahler oder wie auch immer. Eine Dyskalkulietherapie wird ihr mit Sicherheit sehr weiterhelfen. Zu spät kann es nie sein, damit zu beginnen.

 
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