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Geschrieben von Silvia3 am 14.01.2012, 20:51 Uhr

dumm gefragt

Meine Tochter hat einen sog. Nachteilsausgleich, der von der Schule auch voll anerkannt wird, auch in den Fremdsprachen. Mir wurde gesagt, dass es im Ermessen der Schule läge, dass es da keine verbindlichen Vorgaben vom Kultusministerium gäbe.

Silvia

 
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