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Geschrieben von Ebba am 27.05.2009, 15:55 Uhr

was genau ist schulbegleitung?

Ich denke, auch dann wenn Dein Sohn ADS hat sind die Kriterien nicht viel anders. Voraussetzung wäre dann IMHO wohl, dass das ADS so ausgeprägt ist, dass es bei Deinem Sohn schon als sog. seelische Behinderung angesehen werden könnte bzw. Dein Sohn von einer solchen seelischen Behinderung bedroht ist. Als "passende" Paragraphen kommen hier ggf. §§ 35a SGB VIII, 53 SGB XII. Soweit meine Recherchen ohne eigene Erfahrungen u. sonst. Hintergrundkenntnisse. Aber, vielleicht hilft es dennoch weiter.
Ich denke zuständig für den Antrag auf Schulbegleitung/Integrationshilfe ist m.E. das Jugendamt. Zumindest aber müsste man Euch dort weiterhelfen können.

Liebe Grüße
Ebba

 
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