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Geschrieben von Mandy2 am 03.06.2008, 12:52 Uhr

Vertauschtes verloren

Hallo,

meine Tochter hat mit einer Klassenkameradin Gameboy-Spiele ausgetauscht, die Freundin hat das Spiel von meiner Tochter nun verbasselt, der NP war ca. 40,00 €. Das Spiel war ca 6 Mon. alt, sie hat meiner Tochter nun 40,00 € angeboten, ich weiß nicht ob sie das wirklich vor hat, mir ist das auch etwas viel, da es ja kein neues Spiel war, was würdet ihr in so einem Fall erwarten.

Lg. Mandy

 
9 Antworten:

Re: Vertauschtes verloren

Antwort von RenateK am 03.06.2008, 12:57 Uhr

Hallo,
ich finde das schon in Ordnung. Alternativ fände ich es auch ok, wenn sie das gleiche Spiel gebraucht ab in Ordnung auftreiben könnte. Aber einen gleichwertigen Ersatz würde ich da schon erwarten und wenns nicht anders als mit Neukaufen geht, ist das halt so.
Gruß, Renate

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Ich finde es eigentlich okay

Antwort von ninas am 03.06.2008, 13:00 Uhr

sie will ihren Schaden wieder gut machen.

Vielleicht findest du ja das Spiel etwas günstiger bei Ebay, und vielleicht kannst dann dem Mädchen ein bisschen was zusteuern, damit sie nicht die ganzen 40 Euro alleine tragen muss.

Auf jeden Fall solltet ihr gemeinsam versuchen das Spiel deiner Tochter zu ersetzen.

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Re: Vertauschtes verloren

Antwort von line1 am 03.06.2008, 14:09 Uhr

Deine Tochter kann doch einfach das Spile der Freundin behalten

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Halbe halbe

Antwort von Claudia36 am 03.06.2008, 18:01 Uhr

Ich würde es halbe Halbe machen...sie 20€ und du den Rest...bzw deine Tochter.
Dann soll sie halt nix mehr verleihen.
Ich finde es sehr großzügig das sie das ganze Spiel ersetzen will, deswegen solltest du ihr entgegenkommen.
Bei anderen hättest du nicht einen Cent gesehen.

Claudia

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Das versteh ich nicht...

Antwort von Pauline04 am 03.06.2008, 18:03 Uhr

also das, was hier manche meinen:

Wenn mein Kind also ein Spiel verleiht und der Ausleiher verliert es - dann soll ich die Hälfte drauf legen?

bssssssssssss ?

Nö. Ich würde dem Kind ANBIETEN das Spiel irgendwo günstiger zu bekommen. Evtl. hat man da als Erwachsener mehr Durch- oder Überblick. Aber ich würd dohc nicht die Hälfte bezahlen ?

Nö.
Pauline

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Re: Das versteh ich nicht...-ich auch nicht!

Antwort von Tathogo am 04.06.2008, 10:11 Uhr

Wenn die Freundin das Spiel verbaselt hat muss sie es ersetzen.Punkt.

Ich würde da gar kein Geld fliessen lassen,sondern ich würde ihr sagen sie soll ein (neues?) Spiel besorgen-dann kann sie ja schauen ob sies evtl irgendwo billiger bekommt.

LG
Tanja

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Re: Vertauschtes verloren

Antwort von Sylvia1 am 04.06.2008, 13:14 Uhr

Hallo,

ich finde es ebenfalls richtig und anständig (aber eigentlich selbstverständlich!), dass sie es anbietet, das Spiel komplett zu ersetzen. Es ist nun einmal so, dass - wenn man sich etwas ausleiht und man es verbaselt oder kaputt macht - man es ersetzen muss. Ein gebrauchtes Spiel würde ich nicht kaufen wollen (vielleicht ist es in schlechterem Zustand als das verlorengegangene oder stammt aus fragwürdiger Quelle?) und das würde ich auch nicht annehmen an eurer Stelle.

Ich würde das derzeitige Angebot des Mädchens ohne wenn und aber annehmen. Du weißt jetzt zumindest, dass das anständige Leute sind, denen man auch ohne Bedenken mal etwas leihen kann (und die dafür geradestehen und aufkommen, wenn es weg ist). So ist es richtig und so sollte es immer sein! (Mir ist natürlich aus eigenen leidvollen Erfahrungen bekannt, dass es genug Negativ-Beispiele gibt, aber diese sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen und das sind dann diejenigen Leute, denen man maximal einmal und danach nie wieder etwas leiht.)

Wenn meine Tochter sich etwas ausleihen würde und sie es dann verbaselt oder kaputt macht, dann wäre es für mich auch selbstverständlich, dass sie
a) dem Eigentümer des Gegenstandes unverzüglich die Wahrheit mitteilt, nämlich dass es weg oder kaputt ist und
b) ohne wenn und aber den vollen Kaufpreis (Neupreis) erstattet. Ggf. würde ich diesen Betrag halt vorstrecken und sie müsste ihn bei mir abstottern vom Taschengeld, welches sie in der nächsten Zeit bekommt, wenn der Betrag nicht in ihrer Spardose oder auf ihrem Sparbuch vorhanden ist. Strafe muss schließlich sein und irgendwie müssen die Kinder lernen, dass mit anderer Leute Gegenstände noch sorgfältiger umzugehen hat als mit den eigenen.

Viele Grüße
Sylvia

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Völlig in Ordnung.

Antwort von Trini am 05.06.2008, 7:53 Uhr

Beim Abstottern oder Gebraucht-Kauf sollten ihr zudem ihre Eltern helfen und nicht die Eltern der "Geschädigten".

Trini

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Re: Wir haben es jetzt so geregelt

Antwort von Mandy2 am 05.06.2008, 9:33 Uhr

Hallo,

danke für Eure Antworten, es hat sich nun rausgestellt, das wohl bd. Mädchen Schuld an dem Verlust hatten, das Mädchen hat das Spiel wohl meiner Tochter beim Sport hingelegt, meine Tochter hats nicht mitbekommen und nicht genommen, so ist es wohl in der Umkleide liegengeblieben. Nun haben wir halbe halbe gemacht.

Lg. Mandy

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