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Geschrieben von Claudia36 am 22.09.2010, 17:51 Uhr

stimmt Sonja , aber der Bedarf gilt nur für Kinder mit eigener Wohnung

bei zu Hause wohnenden Kindern wird auch nach dem 18. Geb. die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt.
Da wo das Kind wohnt...dieser Eltern´teiol erfüllt seiner Unterhaltspflicht indem er ihn weiterhin verpflegt usw.

Meine Große hat auch mit 18 ein Auto bekommen und hatte auch schon eine eigene Wohnung ( mit ihrem Freund zusammen)
Der Untersschied ist aber, das sie in Ausbildung war und Ausbildungsvergütung bekommen hat ( wenn auch nicht viel) und ihr Freund schon gearbeitet hat.
Trotzdem haben wir die Steuern und Versicheriungen solange bezahlt bis sie voll verdient hat.
Das Kindergeld haben wir ihr noch zusätzlich überwiesen.

Wenn ihr das Auto übernehmt und Sohn nur für Sprit aufkommen muß....wenn er trotz eigener Wohnung bei euch essen kann ( zumindest meistens) und die Wäsche zu Mama bringen kann.... under nebenbei jobbt dann funktioniert das schon.
Ich würde mit Sohni ausmachen das er weiterhin verpflegt wird aber für seine Klamotten , Schulsachen und Sprit fürs Auto selbst aufkommen muß....und würde ihn dafür den Unterhalt von seinem Vater überweisen ( a´ber dann das Taschengeld einstellen), das Kindergeld mit Einverständnis des Sohnes behalten für Nebenkosten.

LG
Claudia

 
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