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Geschrieben von jannimama am 27.08.2007, 19:41 Uhr

kindergeld

hallo,

könnt ihr mir sagen wozu das staatlich gezahlte kindergeld zu verweden ist? möchte nur mal eure meinungen hören. haben in der familie einige unstimmigkeiten wozu es dienen sollte. daher würde ich gern eure meinung hören.

nur zum vergnügen des kindes? absicherung? ernährung? kleidung (nötige) etc.

es geht um ein 12 jähriges mädchen.

lg
jannimama

 
4 Antworten:

Re: kindergeld

Antwort von Ebba am 27.08.2007, 20:04 Uhr

Hallöchen,
§ 31 EStG [1] regelt den Sinn und Zweck des Kindergeldes (Familienlastenausgleich).
Kurz gesagt bedeutet das dort gesagte:
Der Sinn und Zweck des Kindergeldes besteht darin, den Finanzbedarf der Eltern für das Existenzminimum ihrer Kinder steuerlich freizustellen, d.h. es ist im Grund für existenzsichernde Ausgaben gedacht, wie zB Wohnkosten, Kleidung, Nahrung u.ä.
Aber noch näher als oben schrieben ist m.W. nirgendwo etwas geregelt. Wie die Eltern das Geld letzendlich ausgeben "dürfen", dafür gibt es wohl keine Regelungen.
Bei uns btw. geht das Kindergeld auf ein gesondertes Konto und soll später für Ausbildungskosten/Studium unserer Tochter verwandt werden. In vielen anderen Familien fließt es einfach ins Familieneinkommen mit ein und wird mit ausgegeben oder eben mitgespart ohne zu differenzieren. Man kann das Geld sicher auch ganz oder teilweise dem Kind als Taschengeld zur Verfügung stellen, von dem es sich dann Kleidung, Schulsachen und eben auch sein Vergnügen selbst finanzieren muss.

Soweit, so ungeregelt.

Liebe Grüße
Ebba

/cit/
§ 31 Familienleistungsausgleich

1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.3Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt.5Satz 4 gilt entsprechend für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65.6Besteht nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser insoweit nicht berücksichtigt, als er das inländische Kindergeld übersteigt.
/cit/

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Re: kindergeld

Antwort von Nina_71 am 27.08.2007, 20:07 Uhr

Also in dem Alter wird es bei uns ganz klar zur Deckung der alltäglichen Kosten, Schulausflüge, Klamotten, etc genutzt. Sprich es gehört zum Familieneinkommen und gut ist es.

Bei uns landet das Kindergeld aktuell allerdings in Sparfonds für die Kinder, was aber daran liegt dass wir es uns zur Zeit leisten können und unsere Kinder alle sehr nah zusammenliegen und wir damit vorsorgen für den Fall das nachher wirklich alle studieren wollen oder so.


Katharina (19) bekommr ihr Kindergeld jeden Monat überwiesen, wohnt aber auch nicht mehr zuhause und studiert außerhalb.



LG

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solange die Kinder zu Hause wohnen

Antwort von Claudia36 am 28.08.2007, 7:37 Uhr

bekommen das Kindergeld die Eltern zum Familieneinkommen...d.h. zum decken der Kosten.
Also Miete, Essen,Kleidung usw.
Wenn die KInder außerhalb der Familie wohnen bekommt das Kindergeld das Kind....das wird aber erst ab 18 Jahren der Fall sein....denn dann zählt das Kindergeld als Einkommen des Kindes (z.B. bei der Unterhaltsberechnung wird dem Kind das Kindergeld als Einkommen angerechnet)

Unsere Große (19)wohnt seit einem halben Jahr bei ihrem Freund und das Kindergeld von ihr ist bei uns ein durchlaufender Posten der sofort dem Kind weitergerreicht wird ( denn sie verursacht ja zu Hause keine Kosten mehr)

Claudia

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Unser Kindergeld wird auf's Sparbuch eingezahlt

Antwort von mirage am 28.08.2007, 18:07 Uhr

und zwar für jedes Kind jeden Monat.

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