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Geschrieben von Astrid am 10.10.2018, 18:13 Uhr

Kein Vertrag...

Huhu,

meine Tochter musste keinerlei Vertrag unterschreiben, schließlich verdient man ja beim Schülerpraktikum nichts. Es ist für beide Seiten freiwillig und nicht bindend. Es ist kein echtes Arbeitsverhältnis.

Ja, es ist wichtig, mehrere Bewerbungen zu schreiben. Und dann sagt man natürlich auch zu, wenn eine Zusage kommt. Wenn später dann die Zusage für den „Lieblings-Betrieb“ kommen sollte, kann man die erste Stelle notfalls wieder absagen. Da es keine Verträge und kein Arbeitsverhältnis gibt, ist das kein Problem.

Ein Tipp: Es ist am besten, sich nicht nur ins Blaue hinein schriftlich zu bewerben. Sondern vorher beim Betrieb (Personalabteilung) kurz anzurufen und zu fragen, ob und wann man bei ihnen ein Praktikum machen kann. Dann hat man auch gleich einen persönlichen Ansprechpartner für das Bewerbungsschreiben.

LG

 
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