Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Trini am 11.01.2016, 13:45 Uhr

Hier ja

Kopie von der Schul-HP:

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium ist gemäß BGVO der Mittlere Schulabschluss. Liegt das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist zunächst das dem Abschlusszeugnis vorangehende Halbjahreszeugnis (üblicherweise das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse) einzureichen.
Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind Schülerinnen und Schüler berechtigt:

deren Noten in dem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium),
die an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind,
die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” sind.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.