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Geschrieben von mirage am 16.03.2010, 23:33 Uhr

@HellsinkiLove

Verhauen nicht, aber Du kannst den Arzt wegen Körperverletzung anzeigen.

Außerdem eine Meldung an die Ärztekammer Deines Bundeslandes und an die Kassenärztliche Vereinigung.

Zudem kann man noch beim Patientenbeauftragten der Bundesärztekammer in Berlin (Hr. Zöllner) anfragen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
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