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Geschrieben von +emfut+ am 04.07.2007, 15:45 Uhr

Fall: Marco, Was ist eigentlich mit der Schwester!

Diese Woche im SPIEGEL:

*schnipp*

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, der Freiburger Oberstaatsanwalt Christoph Frank, hält die Aufregung um den in der Türkei inhaftierten 17-jährigen deutschen Realschüler Marco Weiss für nicht gerechtfertigt. Der Fall sei hierzulande offenbar "falsch bewertet" worden. In Deutschland würde bei einem solchen Geschehen "im Prinzip nichts anderes gelten" als in der Türkei, so Frank. Dem Schüler wird vorgeworfen, im Urlaub mit einem 13-jährigen britischen Mädchen sexuallen Kontakt gehabt zu haben. Dies sei auch in Deutschland unabhängig davon strafbar, ob das Mädchen freiwiilig mitmachte oder ob es zum Geschlechtsverkehr kam, sagt der Vorsitzende des deutschen Richterbundes. Wenn der Fall in Deutschland spielte, käme selbst bei einem Jugendlichen, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, "auch bei uns Untersuchungshaft in Betracht". Das Auswärtige Amt (AA) hat indes bei der Gefängnisleitung in Antalya dagegen protestiert, dass ein Reporter und ein Fortograf der türkischen Zeitung "Hürriyet" zu einem Interview mit dem Schüler vorgelassen wurden, obwohl weder der Jugendliche noch sein türkischer Anwalt oder seine Eltern vorher um Genehmigung gebeten wurden. Insbesondere beanstandete das AA, dass in einem in der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Interview des "Hürriyet"-Reporters Äußerungen erschienen, mit denen sich der Jugendliche möglicherweise selbst belastete.

*schnapp*

Im übrigen wurde das Gesetz, nachdem Marco evtl. bestraft wird, geschaffen, um eben die Zwangsehen mit 13jährigen zu unterbinden - u.a. auf Druck der EU.

Gruß,
Elisabeth.

 
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