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Geschrieben von Regenbogen22 am 04.07.2007, 8:33 Uhr

Fall: Marco, Was ist eigentlich mit der Schwester!

Was ist eigentlich mit der Schwester des Mädchens.
Hat die nicht auch Besuch von einem Jungen gehabt?
Wie hat ihre Mutter denn darauf reagiert?
Darüber steht ja nirgendwo etwas geschrieben.

Ich hoffe nur, dass Marco endlich nach Deutschland überführt wird und freikommt.
Das Trauma, dass er durch diese ganze unfassbare Geschichte erlebt, wird er vermutlich nie ganz überwinden können.
Und sollte er wirklich irgendwelchen Mist verzapft haben, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, denn das Mädchen hätte ihn, wenn tatsächlich auch noch ein weiteres Mädchen mit im Zimmer war, doch einfach rausschmeißen können.
Irgendwie ist die ganze Geschichte etwas verzwickt.

Wir wissen alle nicht, was die Presse so an Lügengeschichten verbreitet, bzw. wie sie diese Geschichte verdreht und können deshalb nur spekulieren.

Nur gut, dass das Mädchen eine etwas ältere Schwester hat, sonst würden vermutlich 2 Jungen im Gefängnis sitzen, oder sehe ich das falsch?

 
4 Antworten:

Re: Fall: Marco, Was ist eigentlich mit der Schwester!

Antwort von Suki am 04.07.2007, 10:03 Uhr

Die Schwester soll mit ihrer Urlaubsbekanntschaft auf dem gleichen Zimmer gewesen sein.

LG

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ja, außerdem

Antwort von Keksraupe am 04.07.2007, 10:06 Uhr

sagt keiner was in derTürkei, wenn eine 13 jährige zwangsverheiratet wird... spitze!

und wenn das Mädel sagt, es ist 15... toll, was kann Marco dafür?

mit 15 hat man auch keinen Perso, alsi was hätte er da als beweis verlangen sollen?

was ein scheiß

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Re: Fall: Marco, Was ist eigentlich mit der Schwester!

Antwort von Ebba am 04.07.2007, 13:59 Uhr

Hallöchen,

wir alle wissen nicht, was sich zwischen Marco und dem Mädchen in dem Hotelzimmer abgespielt hat und werden es auch wohl nie mit Sicherheit erfahren.

Sofern sich aber herausstellen sollte, dass er sie gegen ihren Willen mißbraucht hat, hat er seine bisherige "Strafe" durchaus auch verdient.

Aber selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die beiden im Einvernehmen miteinander geschmust haben wäre sein Verhalten auch nach deutschem Recht strafbar. In § 176 StGB Abs. 1 heißt es:

"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Einzig wenn Marco glaubhaft machen könnte, dass er tatsächlich angenommen hat und annehmen durfte, dass das Mädchen schon 15 Jahre sei würde es wohl nicht zu einer Verurteilung kommen und ich denke, dass wird in der Türkei auch nicht anders sein.

Außerdem würde hier, wie m.W. auch in der Türkei Jugendstrafrecht angewendet.

In U-Haft wäre der junge Mann hier, sofern er sich als ausländischer Tourist in D-land aufhalten und man ihm eine Verwirklichung des § 176 StGB vorwerfen würde, vielleicht auch gekommen. Eine Fluchtgefahr kann man da nicht von der Hand weisen.

Das einzige worüber man sich empören kann sind die schlechten Haftbedingungen denen Marco in der U-Haft ausgesetzt ist. Aber, auch die treffen die türkischen Gefangenen gleichermaßen. Eine Ungleichbehandlung ist das wohl nicht gegeben.

Dennoch bleibt zu hoffen, dass Marco nach seinem Prozess aus der Türkei ausreisen und eine ggf. gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe hier weiter absitzen kann. Noch günstiger wäre natürlich ein Freispruch.

Die Mutter des Mädchens sollte sich aber auch an ihre Nase packen, denn es wäre auch für ihre Tochter sicherlich günstiger gewesen, wenn sie M. in D-land oder GB angezeigt hätte. Nun aber rauscht der Fall durch die Presse, zieht eine riesen Aufmerksamkeit auf sich und dem Mädchen wird von Fotografen aufgelauert oder es werden vermeintliche Urlaubsfotos veröffentlich. Das dürfte sie, gleich ob Marco schuldig ist oder nicht, wohl noch zusätzlich richtig belasten.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: Fall: Marco, Was ist eigentlich mit der Schwester!

Antwort von +emfut+ am 04.07.2007, 15:45 Uhr

Diese Woche im SPIEGEL:

*schnipp*

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, der Freiburger Oberstaatsanwalt Christoph Frank, hält die Aufregung um den in der Türkei inhaftierten 17-jährigen deutschen Realschüler Marco Weiss für nicht gerechtfertigt. Der Fall sei hierzulande offenbar "falsch bewertet" worden. In Deutschland würde bei einem solchen Geschehen "im Prinzip nichts anderes gelten" als in der Türkei, so Frank. Dem Schüler wird vorgeworfen, im Urlaub mit einem 13-jährigen britischen Mädchen sexuallen Kontakt gehabt zu haben. Dies sei auch in Deutschland unabhängig davon strafbar, ob das Mädchen freiwiilig mitmachte oder ob es zum Geschlechtsverkehr kam, sagt der Vorsitzende des deutschen Richterbundes. Wenn der Fall in Deutschland spielte, käme selbst bei einem Jugendlichen, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, "auch bei uns Untersuchungshaft in Betracht". Das Auswärtige Amt (AA) hat indes bei der Gefängnisleitung in Antalya dagegen protestiert, dass ein Reporter und ein Fortograf der türkischen Zeitung "Hürriyet" zu einem Interview mit dem Schüler vorgelassen wurden, obwohl weder der Jugendliche noch sein türkischer Anwalt oder seine Eltern vorher um Genehmigung gebeten wurden. Insbesondere beanstandete das AA, dass in einem in der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Interview des "Hürriyet"-Reporters Äußerungen erschienen, mit denen sich der Jugendliche möglicherweise selbst belastete.

*schnapp*

Im übrigen wurde das Gesetz, nachdem Marco evtl. bestraft wird, geschaffen, um eben die Zwangsehen mit 13jährigen zu unterbinden - u.a. auf Druck der EU.

Gruß,
Elisabeth.

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