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Geschrieben von MartaHH am 03.11.2007, 10:07 Uhr

Dürfen 12 jährige Mädels auf ein Boygroup Konzert

"Aufenthalt in Gaststätten und Discotheken (§ 4 JuSchG):

– Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr morgens bis 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen; Ausnahme: Diese Vorschriften gelten nicht bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe wie zum Beispiel im Rahmen der Jugendarbeit bei vielen Vereinen oder Kirchen."

"Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG):

– Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Ist nur in Begleitung einer „sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten“ Person erlaubt. Ausnahme: Wenn es sich um eine Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (s. o.) handelt oder wenn sie der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient, ist die Anwesenheit von Kindern bis 14 Jahre ohne die oben genannte Begleitung bis 22 Uhr und von Jugendlichen bis 24 Uhr erlaubt."

Was sagt uns das: also mit 12 Jahren nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Wenn es ein Jugendzentrum u.ä. wäre, dann auch ohne Begleitung bis 22 Uhr.

 
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