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Geschrieben von Brummelmama am 29.10.2018, 9:57 Uhr

Unterhaltspfändung - einige Fragen

Kann es sein, dass die Kinder älter geworden sind und deshalb eine Neuberechnung stattgefunden hat. Letztlich muss der Selbstbehalt verbleiben. Für mich klingt das alles nicht ganz nachvollziehbar.
1. Gehe zum RA.
2. Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert
3. Alle Schreiben würde ich per Einschreiben veranlassen. Bezüglich einer Lohnfpfändung - da muss aber noch einiges anders gelaufen sein.

 
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