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Geschrieben von sarahT am 27.10.2018, 12:01 Uhr

Unterhaltspfändung - einige Fragen

Stimmt, bei einer Lohnpfändung hilft ein P-Konto nicht. Das würde ja nur bei einer Kontopfändung schützen.
Aber bei einer Lohnpfändung kann in den Vorpfändungsbereich gepfändet werden, wenn dies ein Gericht so festgesetzt hat. Hab schon erlebt, dass einem Vater nur 650€ ausgezahlt worden sind wegen Unterhaltsschulden. Aber eben wegen Schulden, nicht wegen laufendem Unterhalt.

 
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