Geschrieben von hazelbrave am 10.10.2018, 11:39 Uhr |
Freibetrag Pendelkosten
Hallo zusammen,
seit kurzer Zeit arbeite ich nun nach Elternzeit wieder TZ 50 % in der Nachbarstadt und pendele somit 4 bzw. 5 Mal wöchentlich einfache Strecke ca. 26 km.
Nun besteht doch die Möglichkeit, dass man sich für diese laufenden Fahrtkosten beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lässt, damit man die Lohnsteuer gleich beim Nettogehalt gemindert bekomme, oder?
Hat das hier jemand machen lassen? Ist das kompliziert? Wieviel Geld monatlich würde das ca. ausmachen? Vielleicht gibt es hier ja Spezialisten
Re: Freibetrag Pendelkosten
Antwort von shinead am 10.10.2018, 17:06 Uhr
>>Hat das hier jemand machen lassen?
Ja. Einen anderen Freibetrag, aber ja.
>>Ist das kompliziert?
Nein. Es gibt ein Formular das Du ausfüllst - fertig.
>>Wieviel Geld monatlich würde das ca. ausmachen?
Ganz klares: Kommt drauf an!
Ich habe jetzt mal überschlagen: 0,3€ x 26km x 4,5 Fahrten in der Woche x 46 Wochen im Jahr macht 1.614,60€ im Jahr.
Bist Du nicht verheiratet, oder getrennt veranlagt kannst Du Dir ca 134€ im Monat als Freibetrag eintragen lassen. Wird bei einem Butto von 2000 Euro wahrscheinlich um die 30 Euro ausmachen.
Bei Zusammenveranlagung würde die Summe von 1.614 Euro Fahrtkosten alleine nicht ausreichen, um über den Werbungskosten-Pauschbetrag von dann 2000 Euro für beide Ehepartner zu kommen. Da könntest Du also nichts eintragen lassen.
wir haben keine eintragen lassen
Antwort von Ellert am 10.10.2018, 18:17 Uhr
Wir haben viele Freibeträge, auch die für ein behindertes Kind etc
und haben keinen eintragen lassen.
Ich mache lieber mit der Steuerrückzahlung etwas, mehr im Monat würde untergehen
dagmar
Re: Freibetrag Pendelkosten
Antwort von Badefrosch am 12.10.2018, 18:03 Uhr
Ich würde mir eher einen Fahrtkosten Zuschuß vom Arbeitgeber zahlen lassen.
Du bekommst den netto und der Arbeitgeber wird versteuert pauschal.