Geschrieben von Bohne2015 am 18.10.2018, 22:06 Uhr |
Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Hallo,
ich hab mal eine Frage, wie oft bekommt ihr den Fragebogen zur Überprüfung den Kindergeld Anspruches? Ich hab zwei Kinder 3 und 1 Jahr alt und ich bekomme jedes Jahr solch einen Fragebogen und Bestätigung des Arbeitgebers von meinem Mann und mir (Hauptjob und Nebenjob). Es ändert sich ja nichts. Ist das normal?
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von QueenMum am 18.10.2018, 22:20 Uhr
Noch nie ! Wofür auch ? Solange das Kind bei euch lebt seit Ihr Kindergeldberechtigt. Und was hat der Arbeitgeber damit zu tun ? Verstehe ich nicht so ganz.
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Bohne2015 am 18.10.2018, 22:29 Uhr
Ja ich versteh es auch nicht. Unsere Kinder leben bei uns und wir leben in Deutschland. Mein Mann arbeitet in Deutschland. Ich hab zwar vor der Großen in Österreich gearbeitet, bin da aber seit dem in Elternzeit und bekomme auch von Österreich kein Geld. Und arbeite jetzt nur auf 400€ Basis in Deutschland. Versteh denn Sinn nicht es bekommt doch jeder Kindergeld. Sind jedes mal 4 Seiten und die Arbeitsbescheinigungen von 3 Arbeitgeber.
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Hannah80 am 19.10.2018, 8:31 Uhr
Ich muss das auch jedes Jahr machen......bin aber selber Grenzgängerin und da prüft das Amt die Zuständigkeiten. Also ob Deutschland Kindergeld zahlen muss oder die Schweiz. Auch hier muss ich die AGbescheingung des Papas abgeben obwohl das Kind bei mir lebt.
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von lilke am 19.10.2018, 12:43 Uhr
Hab ich auch noch nie bekommen.
LG
Lilly
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Hailie am 19.10.2018, 13:11 Uhr
Das haben wir auch noch nie bekommen. Wäre aber ganz interessant wieso einige es müssen und andere nicht?!
das liegt sicher am "Ausland"
Antwort von Ellert am 19.10.2018, 14:17 Uhr
wenn da schonmal fremde Löhne flossen
dagmar
haben wir auch jährlich
Antwort von CarWi am 19.10.2018, 18:27 Uhr
Hallo,
Mein Mann ist auch Grenzgänger und wir werden jährlich abgefragt.
Es nervt, muss aber sein.
Lg carmen
genau, es könnte ja schon KiGeld aus dem Ausland kommen. OT
Antwort von CarWi am 19.10.2018, 18:29 Uhr
Fff
Erst zum Schluß
Antwort von Jette87 am 19.10.2018, 19:34 Uhr
Erst als die Kinder so um die 18 waren. Wir mußten dann Bescheinigungen der Schule beifügen. Sie wollen ja sehen, ob die Kinder weiter zur Schule gehen oder schon selber Geld verdienen.
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Lucylu am 19.10.2018, 20:16 Uhr
Huhu!
Hast du denn noch deine Stelle in Österreich? Auslandsberührung bzw. die Überprüfung kann tatsächlich jahrelang danach noch erfolgen...
Lg
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Späti79 am 19.10.2018, 21:16 Uhr
Als mein Ältester 18 wurde, bekam ich das Schreiben. Sonst nie
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Bohne2015 am 19.10.2018, 22:34 Uhr
Ja ich bin da noch angestellt, aber seit die Große auf der Welt ist arbeite ich dort nicht weil ich noch Karenzurlaub (Elternzeit) hab. Wahrscheinlich noch bis die kleine in Kiga kommt. Und ich bekomme kein Geld aus Österreich, weil mein Mann in Deutschland arbeitet und dann Deutschland zuständig ist.
Re: Überprüfung des Kindergeld Anspruches
Antwort von Lucylu am 20.10.2018, 20:42 Uhr
Dann besteht trotzdem noch die Auslandsberührung...Das ist erstmal unabhängig davon, ob du dort Leistungen bekommst! Das wird ja eben mit dem jährlichen Schreiben geprüft.
Lg