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Geschrieben von tonib am 22.02.2018, 11:40 Uhr

Toni, wenn du schon auf die Frage, die ich Omagina gestellt habe, antwortestest,

Gemäß §§528,529 BGB kann der verarmte Schenker zehn Jahre lang zurückfordern (sofern der Beschenkte noch bereichert ist).

Auch nach AnfG sind m.W. Schenkungen anfechtbar, allerdings nur 4 Jahre.

Ich bin leider keine Juristin, das ist nur das, was hängengeblieben ist.

 
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