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Geschrieben von shinead am 22.02.2018, 8:21 Uhr

@Tini_79

>>Das Sozialamt holt sich Geld auch von Kindern, die ihre Eltern nie gesehen haben, die nie Unterhalt erhalten haben etc.

Das stimmt so nicht. Wer seinen Nachwuchs in der Kindheit vernachlässigt (kein sozialer Kontakt, kein Unterhalt), der hat meist (es mag Ausnahmen geben) sein Recht auf Unterhalt verwirkt.

Sprich: Der Mutter, die ihr 1.5 Jahre altes Kind in Deutschland bei den Großeltern ohne weiteren Kontakt zurück lässt und ins Ausland auswandert, hat den Unterhalt verwirkt.
Wenn aber der Vater kurz vor dem Abitur des Sohnes abtaucht und 40 Jahre ohne Kontakt später ins Pflegeheim kommt, muss der Sohn zahlen.

 
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