Geschrieben von Mehtab am 21.02.2018, 9:44 Uhr |
Auch Frage zum Erben
Grundsätzlich ist jedes Kind zum Unterhalt seiner Eltern verpflichtet, egal ob es vorher finanzielle Zuwendungen erhalten hat oder nicht. Die Kinder werden also gleichmässig zum Unterhalt der Eltern herangezogen.
Anders verhält es sich, wenn die Eltern geregelt haben, dass das bevorzugte Kind als Gegenleistung für die Zuwendung die Pflege übernehmen muss, dann wird als erstes das bevorzugte Kind herangezogen. Wenn es nicht leistungsfähig ist, dann muss auch das benachteiligte Kind zahlen. Das benachteiligte Kind kann sich nicht vor einer Kostenbeteiligung schützen, da die Unterhaltspflicht von Kindern ihren Eltern gegenüber gesetzlich geregelt ist. Das benachteiligte Kind kann nur auf die Eltern einwirken, dass im Gegenzug zu den Leistungen an das bevorzugte Kind auch die Pflicht zur Übernahme einer eventuell erforderlichen Pflege der Eltern mit vereinbart wird. Wenn ein Grundstück beim Notar überschrieben wird, kann man auch gleich die Verpflichtung zur Pflege der Eltern vereinbaren, aber halt nur, wenn die Eltern selbst das wollen.
Liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück, kann man auf die Schenkung zurückgreifen.
- Auch Frage zum Erben - 2Seesterne 20.02.18, 22:41
- Re: Auch Frage zum Erben - Ellert 21.02.18, 6:30
- Re: Auch Frage zum Erben - shinead 21.02.18, 9:00
- Re: Auch Frage zum Erben - Mehtab 21.02.18, 9:44
- Re: Auch Frage zum Erben - omagina 21.02.18, 11:18
- Wie meinst du das? - Mehtab 21.02.18, 12:32
- Re: Wie meinst du das? - tonib 21.02.18, 14:56
- Re: Wie meinst du das? - omagina 21.02.18, 18:00
- rückgängig machen ? - Ellert 21.02.18, 21:00
- Re: rückgängig machen ? So ist es - Christine70 22.02.18, 13:47
- 103 war sie owt - Christine70 22.02.18, 13:59
- Re: rückgängig machen ? So ist es - Christine70 22.02.18, 13:47
- rückgängig machen ? - Ellert 21.02.18, 21:00
- Toni, wenn du schon auf die Frage, die ich Omagina gestellt habe, antwortestest, - Mehtab 22.02.18, 9:36
- Re: Toni, wenn du schon auf die Frage, die ich Omagina gestellt habe, antwortestest, - tonib 22.02.18, 11:40
- Re: Toni, wenn du schon auf die Frage, die ich Omagina gestellt habe, antwortestest, - Mehtab 22.02.18, 11:56
- Re: Toni, wenn du schon auf die Frage, die ich Omagina gestellt habe, antwortestest, - tonib 22.02.18, 11:40
- Re: Wie meinst du das? - omagina 21.02.18, 18:00
- Re: Wie meinst du das? - tonib 21.02.18, 14:56
- Wie meinst du das? - Mehtab 21.02.18, 12:32
- Re: Auch Frage zum Erben - omagina 21.02.18, 11:18
- Re: Auch Frage zum Erben - Tini_79 22.02.18, 6:21
- @Tini_79 - shinead 22.02.18, 8:21
- Noch ein Beispiel - Beerdigungskosten - Christine70 22.02.18, 13:50
- Re: Noch ein Beispiel - Beerdigungskosten - Mehtab 22.02.18, 15:43
- Erbe ausschlagen ? - Ellert 22.02.18, 16:21
- Du kannst die Beerdigungskosten nicht der öffentlichen Hand aufdrücken, - Mehtab 22.02.18, 17:11
- ich muss mal meine Bekannte fragen - Ellert 22.02.18, 18:48
- Re: ich muss mal meine Bekannte fragen - Mehtab 23.02.18, 11:55
- Re: ich muss mal meine Bekannte fragen - Ellert 23.02.18, 22:34
- Re: ich muss mal meine Bekannte fragen - Mehtab 23.02.18, 11:55
- ich muss mal meine Bekannte fragen - Ellert 22.02.18, 18:48
- Re: Erbe ausschlagen ? - Dreikindmama 22.02.18, 20:51
- War bei uns auch so - Christine70 23.02.18, 21:54
- Nein, leider nicht owt - Christine70 23.02.18, 21:49
- Du kannst die Beerdigungskosten nicht der öffentlichen Hand aufdrücken, - Mehtab 22.02.18, 17:11
- Erbe ausschlagen ? - Ellert 22.02.18, 16:21
- Re: Noch ein Beispiel - Beerdigungskosten - Mehtab 22.02.18, 15:43
Als gegenseitige Erben einsetzen
Kinderzuschlag und Elterngeld
Geschwistergerechtigkeit
Mein Schwager bekommt immer mehr als mein Mann
Wieviel Geld zum 50sten schenken?
Lohnt sich eine Geräteversicherung für einen Nintendo ?
Wer noch Winterjacken sucht....
Servicegebühr / Kontogebühr Bausparkasse LBS und DEBEKA
Ich kann das nichtmehr lesen -regt Ihr Euch über die nervigen Mails auch so auf?