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Geschrieben von shinead am 21.02.2018, 9:00 Uhr

Auch Frage zum Erben

A) Schenkung ist über 10 Jahre her (oder generell nicht nachweisbar)
B) Wenn die Schenkung nicht nachweisbar ist oder über 10 Jahre her ist. (Dann wird auch das Vermögen des nicht bevorzugten Kindes verschont.)
C) Nur indem die Schenkung weniger als 10 Jahre vor dem Pflegefall war.

 
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