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Geschrieben von basis am 11.01.2019, 23:50 Uhr

sie könnte ja theoretisch einen Tag arbeiten und dann in BV oder ?

Ich versteh Dich... Trotzdem:

Ihr Arbeitsplatz stellt per se aber keine Gefährdung dar in der Verwaltung. Und der AG ist vor Ausstellung eines BVs nach aktuellen Richtlinien verpflichtet zunächst einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

D.h. selbst WENN der AG akzeptiert, dass ihr aktueller Arbeitsplatz nicht vertretbar ist (was nach den geschilderten bisherigen Abläufen mir unwahrscheinlich erscheint), dann bekommt sie "höchstens", den von ihr gewünschten anderen Arbeitsplatz. Für sie also eher eine Chance, wenn sie sie denn will.

Aber dafür müsste sie ja überhaupt erst mal zurück, was sie ja lt. erstem Post gar nicht will.

Stellt der Arzt trotz AU ein BV aus, ist das rechtswidrig, da die AU vorgeht. Wird die AU beendet und dann aus dem gleichen Grund ein BV erteilt, wird die KK das sicher nicht akzeptieren. Und der AG kann es auch noch anzweifeln.

Finanziell die langfristig "beste" und die "richtige" Lösung ist die Krankschreibung und dann drei Jahre EZ, aus denen sie sich weiter bewerben kann.

Vielleicht ist das unfair, weil sonstwas gesagt und ihr wer weiß was angetan wurde. Vielleicht hat der Betriebsrat recht und sie "stellt sich an". Vielleicht ist die Wahrheit wie so oft irgendwo in der Mitte. Das kann aus den Schilderungen doch ehrlich niemand beurteilen und ist letztendlich für die eigentliche Frage unerheblich.

Also gab es nüchtern betrachtete Antworten. Die waren nur leider nicht die Antworten, die sie wollte und man hat das Gefühl, dass man deshalb von ihr gleich auch auf die Liste der "Mobber" gesetzt wird.

 
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