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Geschrieben von shinead am 20.01.2014, 13:53 Uhr

sehe ich anders...

>> wer nichts zu verbergen hat der kann die Bediensteten auch reinlassen, oder ?

Nein!
Ich habe nichts zu verbergen, möchte aber trotzdem nicht, dass meine Verbindungsdaten 6 Monate aufbewahrt werden, Fingerabdrücke von mir gespeichert werden oder die NSA meine E-Mails mit liest.
Das ist unser Recht auf Privatsphäre und wir sollten darum kämpfen dies nicht zu verlieren!

Unser Rechtssystem fußt darauf, dass Schuld nachgewiesen und nicht Unschuld bewiesen werden muss. Keiner muss Sachbearbeiter oder Polizisten ohne richterlicher Verfügung in die Wohnung lassen.

Auch ein H4 Empfänger gibt seine Grundrecht nicht mit dem Antrag ab!

Wenn wir einmal anfangen unser Grundgesetz mit Füssen zu treten, dann kann das nur schlecht für uns sein!

Ja, die Sachbearbeiter dürfen klingeln. Man muss die Tür allerdings nicht öffnen und es darf einem daraus KEIN Nachteil entstehen.

 
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