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Geschrieben von Saladi am 23.01.2014, 11:11 Uhr

harz 4 Amt!

die dürfen auf gar keinen Fall unangemeldet erscheinen, es sei denn sie haben konkrete Beweise für einen Missbrauch. Auch angemeldete Besuche muss man nicht rein lassen, kann sich jedoch negativ auf die Bewilligung von beantragen Hilfen auswirken. Grundlos dürfen die auch nicht "angemeldet" erscheinen.

 
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